Bergbausanierung in der Lausitz für weitere fünf Jahre gesichert

Die weitere Sanierung der ehemaligen Bergbaugebiete in Ostdeutschland ist gesichert. Der Bund und die betroffenen Braunkohle-Länder wollen einen entsprechenden Vertrag zeitnah unterzeichnen, wie die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Erst wenige Tage zuvor hatte die LMBV eine Kooperation mit der LEAG bei der Bergbausanierung geschlossen.

„Das neue Verwaltungsabkommen ist ausverhandelt und wird ab 1. Januar 2023 die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit sicher stellen“, bestätigte der Abteilungsleiter für Landesplanung und Landesentwicklung im Brandenburger Verkehrsministerium, Jan Drews, in Cottbus. Das Abkommen regelt, wie die Kosten für die Beseitigung der Bergbauschäden zwischen dem Bund sowie Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in den kommenden fünf Jahren aufgeteilt werden. Das Volumen der Finanzierung bis 2027 hat sich Drews zufolge leicht erhöht. Genaue Zahlen nannte er nicht. Das Land Brandenburg stellt für die Lausitz in diesem Jahr für Maßnahmen rund zehn Millionen Euro bereit.

Seit 1992 läuft die Braunkohlesanierung auf Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen (VA) über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten. Die LMBV hat mit Mitteln der bisherigen Verwaltungsabkommen in Höhe von fast 12 Milliarden Euro insgesamt rund 100.000 Hektar vormaliger Braunkohle-Abbaugebiete saniert. Seit 1993 standen nach Angaben der LMBV fast 85.000 Hektar unter Bergbauaufsicht, Anfang 2022 waren es 75.000 Hektar.

Bei der Herstellung einer vielfältigen und nachhaltigen Bergbaufolgelandschaft wird die LMBV künftig enger mit dem Bergbauunternehmen LEAG zusammenarbeiten. Dafür beabsichtigen die Unternehmen ihre jeweiligen Erfahrungsschätze, sowie ihre Kapazitäten und Ressourcen zum Nutzen der regionalen Entwicklung zu bündeln und zur gegenseitigen Unterstützung einzubringen. Die Ziele zur Planung und Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz wurden in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten.

Quellen: Münchner Merkur, merkur.de, vom 7. Dezember 2022, dpa vom 7. Dezember 2022, Pressemitteilung LMBV und LEAG vom 5. Dezember 2022

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