tl_files/Aktuelles/pfingsten/TgbWelzowSued.jpg

Bund und Braunkohleunternehmen besiegeln Kohleausstiegsvertrag


Es war ein langes Ringen, jetzt ist er unterzeichnet: der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland. Unterzeichner sind einerseits der Bund, andererseits die Betreiber der großen Braunkohlekraftwerke in Deutschland. Nach der Unterzeichnung war viel von Rechts- und Planungssicherheit die Rede. Gleichwohl steht der Vertrag noch immer unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfeprüfung.

Grundlage für den Vertrag ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 festlegt. Vertragspartner seitens der Wirtschaft waren RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie.

„Der öffentlich-rechtliche Vertrag schafft Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligte“, betonte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). „Darüber hinaus bietet er drei entscheidende Vorteile für den Bund, die er ohne Vertrag nicht hätte: Erstens gibt es einen umfassenden Klageverzicht seitens der Betreiber. Sie können gegen den Kohleausstieg keine Rechtsbehelfe einlegen. Zweitens werden die Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Und drittens erhält der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung.“ So bleibe der energiepolitische Handlungsspielraum erhalten, auch bei eventuell schärferen Klimazielen in der Zukunft.

Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG erhält 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Die Entschädigung wird in fünfzehn gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt und für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Im Gegenzug erklären die Betreiber einen umfassenden Klageverzicht, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Schiedsgerichten.

Die vertraglichen Regelungen und die Entschädigungszahlungen stehen noch unter dem
beihilferechtlichen Vorbehalt der Europäischen Kommission.

Trotz dieses Vorbehaltes erklärte RWE-Chef Rolf Martin Schmitz: „Der unterzeichnete Vertrag mit der Bundesregierung ist der noch fehlende Baustein für den Kohleausstieg in Deutschland. Er schafft Rechtssicherheit für unser Unternehmen und die Beschäftigten in der Braunkohle.“

Quellen: Pressemitteilung des BMWI vom 10. Februar 202, Pressemitteilung von RWE vom 10. Februar 2021

Zurück    Zum Seitenanfang

 

Unsere Themen. Ihre Erkenntnis

Aufforstung, Braunkohle, CO2-Emmissionen, Demokratie, EEG, Energiemix, Energieregion, Energiesystem, Energiewende, Erneuerbare Energien, Green Deal, Greenpeace, Grundlast, Grüne Liga, Heimatverlust, Industrie, Klimakiller, Klimawandel, Kohleausstieg, Kohlekommission, Kraftwerk, Lausitz, Lausitzer Braunkohle, Rekultivierung, Renaturierung, Rohstoff, Seenland, Sozialverträglichkeit, Strukturstärkung, Strukturwandel, Tagebau, Technologie, Umsiedlung, Versorgungssicherheit, Verstromung, Wertschöpfung

www.pro-lausitz.de