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EU-Kommission zweifelt an geplanten Entschädigungen der Braunkohleindustrie

Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland ist besiegelt. Bundesregierung und Kraftwerksbetreiber haben sich auf einen Ausstiegsfahrplan geeinigt. Die Betreiber schalten vorzeitig ab, nehmen zusätzliche Rekultivierungsaufgaben in Kauf, verzichten auf Klagen. Im Gegenzug leistet der Bund Entschädigungszahlungen. Die Höhe der Entschädigungen wird augenblicklich von der EU geprüft. Und offenbar bestehen Zweifel.

Sie habe eine eingehende Untersuchung zu den geplanten Zahlungen von 4,35 Milliarden Euro an die Kraftwerksbetreiber RWE und Leag eingeleitet, informiert die Wettbewerbsbehörde in einer Pressemitteilung. Es sei nicht sicher, ob die Gelder „auf das erforderliche Mindestmaß“ beschränkt sind und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Deutschland hatte nach langem Ringen im vergangenen Sommer den Weg für den schrittweisen Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 freigemacht. Bis zuletzt weiterlaufen sollen vor allem leistungsstarke Braunkohlekraftwerke; für Stilllegungen anderer Braunkohleanlagen bis Ende 2029 sollen die Kraftwerksbetreiber RWE und Leag mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro vom Bund entschädigt werden. Dabei entfallen 2,6 Milliarden Euro auf die RWE-Anlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro auf die Leag-Anlagen in der Lausitz.

EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager lässt keinen Zweifel, dass der schrittweise Braunkohleausstieg zu dem EU-Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft beitrage. Zum Schutz von Wettbewerbern müsse die Kommission aber sicherstellen, „dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt wird, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird“. Dies könne nach bisher vorliegenden Informationen nicht „mit Sicherheit“ bestätigt werden.

Die Kommission hat nach eigenen Angaben deshalb Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU Beihilfevorschriften. Dies betrifft der Behörde zufolge zum einen die Berechnung des Ausgleichs für entgangene Gewinne, zum anderen die Zahlungen für Folgekosten des Tagebaus.

Quellen: Pressemitteilung der EU-Kommission, ec.europa.eu, vom 2. März 2021, Spiegel Online vom 2. März 2021

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