Oberverwaltungsgericht Bautzen stärkt den Vorrang der Windenergie

Der Ausbau der Windenergie und der Denkmalschutz sind unterschiedliche Interessen, die in der Diskussion um die Energiewende häufig für Konfliktstoff sorgen. Ab und zu werden damit auch Gerichte beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat in einem Konflikt mit dem UNESCO-Weltkulturerbe „Montanregion Erzgebirge“ ein Urteil zu Gunsten der Windenergie gesprochen. Der BWE zeigte sich jetzt über die Entscheidung erfreut.

Nach Ansicht des Landesverbandes Sachsen des Bundesverbands Windenergie (BWE) hat das OVG Bautzen bereits im März 2024 ein wegweisendes Urteil gesprochen, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des BWE. Darin habe das Gericht klar hervorgehoben, dass eine optische Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern nur dann relevant ist, wenn bestimmte, im Managementplan festgelegte, Sichtbeziehungen betroffen sind.

„Das Urteil zeigt, dass die Energiewende und der Denkmalschutz miteinander vereinbar sind“, so BWE-Landesvorsitzender Prof. Dr. Martin Maslaton. Das OVG Bautzen hatte über den Bau von drei Windenergieanlagen in der Nähe von vier Naturdenkmälern und einem UNESCO-Weltkulturerbe in der geschützten „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ zu entscheiden. Dabei lag der Fokus auf der Frage, ob die geplanten Anlagen das Erscheinungsbild der Denkmäler und des Weltkulturerbes in einer Entfernung von 2,1 beziehungsweise 3,6 Kilometern erheblich beeinträchtigen. Das Gericht stellte fest, dass die bloße Sichtbarkeit der Windräder keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, da diese sich etwa 1,3 Kilometer außerhalb der Kern- und Pufferzone befinden und die relevanten Sichtachsen nicht beeinflussen.

„Dieses Urteil ist definitiv ein entscheidender Schritt im Freistaat Sachsen in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. Es macht mehr als deutlich, dass der Schutz von Kulturdenkmälern und die dringende Notwendigkeit des Klimaschutzes im Zusammenhang mit Ausbau der Windenergie in Einklang gebracht werden können“, so Maslaton. Zugleich übt der Jurist allerdings auch Kritik am fehlenden Verständnis des Gerichts an den historischen Dimensionen: „Man sollte bedenken, wie die Umgebung des Denkmals vor 50, 100, 200 oder 300 Jahren aussah und im Hinterkopf behalten, dass die Vorhaben der Windenergie als befristete Vorhaben im historischen Kontext keine bleibende Relevanz entfalten können.“

Dennoch stärkt das Urteil nicht nur den Ausbau der Windenergie, sondern sendet auch ein wichtiges Signal an Projektentwickler: Zukünftige Vorhaben sollten zwar den Denkmalschutz berücksichtigen, können aber auch in der Nähe von UNESCO-Welterbestätten realisiert werden, wenn die entsprechenden Schutzkriterien eingehalten werden. Die Entscheidung des OVG Bautzen ist laut BWE ein positives Signal für künftige Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie in Einklang mit dem Denkmalschutz bleibe dabei weiterhin eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Quellen: solarserver.de vom 15. Oktober 2024, Mitteilung des BWE -Landesverband Sachsen vom 15. Oktober 2024

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