Chronologie
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Zunächst ist man sich einig, CCS in Thüringen nicht zuzulassen. Was einigermaßen folgenlos bleiben dürfte, da es in Deutschland quasi per Gesetz schon unmöglich ist und obendrein in Thüringen geeignete geologische Bedingungen kaum vorhanden sind. Beim Wähler wird das gut ankommen, denn er ist dadurch vor eventuell austretendem „Giftgas“ geschützt. Gleichermaßen fast folgenlos für das Land, aber im Sinne der Bundesebene ist die Forderung nach einer Novellierung des Bundesberggesetzes. Auch wird es im Stromimportland Thüringen künftig ein Klimaschutzgesetz geben, was sicherlich helfen wird, das globale 2-Grad-Ziel zu erreichen.
An vielen Stellen wird Bürgerbeteiligung zugesagt, vor allem bei Großprojekten wie z.B. Pumpspeicherwerken. Allerdings finden sich diese nicht beim Thema Windenergie. Hier ist von einem „Windenergieerlass“ die Rede und dass man dazu jetzt auch die Thüringer Wälder beanspruchen muss.
Auch seiner Verantwortung als wichtiges Energie-Transitland scheint man sich nicht ganz im Klaren: Während Windkraftanlagen im Wald offenbar kein Problem darstellen, soll das Verfahren zum dritten Bauabschnitt der Südwestkuppelleitung (Höchstspannungstrasse) von Altenfeld nach Vieselbach ausgesetzt werden, bis alle Klagen entschieden sind, obwohl diese Leitung im Hinblick auf die baldige Abschaltung des KKW Grafenrheinfeld und die Sicherheit des Netzes äußerst wichtig ist.
Die neue Regierung will aber dafür sorgen, dass sich Thüringen im Jahr 2040 nur noch mit Erneuerbaren Energien versorgt. Na dann viel Spaß.
Quellen:
„Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags
Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch“
Foto: Plenarsaal des Thüringer Landtags (Quelle Wikipedia)
Paradebeispiel und Aufreger für alle Grünen und Linken im Land ist bekanntermaßen die Klage Vattenfalls gegen Deutschland vor diesem Gericht wegen der Zwangsabschaltung der KKW Krümmel und Brunsbüttel, nachdem dort hohe Investitionen auf der Grundlage des bestehenden Atomgesetzes getätigt worden waren. Die Fukushima-Beschlüsse der Bundesregierung führten quasi über Nacht zur vollständigen Entwertung dieser Anlagen. Doch nun dürfen deutsche Steuerzahler auf das ICSID hoffen, weil ihre Investitionen in Ökostrom in Spanien geplatzt sind.
Die Münchner Stadtwerke und die Essener Steag bereiten derzeit Klagen an das ICSID vor, nachdem die spanische Regierung die ehemals üppigen Solarsubventionen zurückgefahren und im Jahr 2013 ganz abgeschafft hat. So sind die Ausgaben der Stadtwerke München und weiterer Teilhaber wie der Kölner Rheinenergie und RWE Innogy für das Solarkraftwerk Andasol 3 im Grunde verloren. Ein profitabler Betrieb dieser Anlage zu Marktbedingungen ist nicht zu erwarten.
Schlecht für die deutschen Kommunen und damit Steuerzahler, die hier wirtschaftlich tätig geworden sind. Sie würden sich sicher über einen für sie positiven Richterspruch des Schiedsgerichtes freuen – wie übrigens auch der schwedische Staat in ersterem Fall.
Quelle: FAZ v. 27.11.2014 (Druckausgabe)
„Der heimische Energieträger Braunkohle bleibt wichtig für Brandenburg, für die Lausitz und für ganz Deutschland. Die Energiewende kann ohne Flankierung durch die Braunkohlekraftwerke nicht zum Erfolg geführt werden. Ein gleichzeitiger Ausstieg aus der Atomkraft und aus der Braunkohleverstromung ist nicht möglich“, machte Brandenburgs Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber deutlich. „Brandenburg lebt die Energiewende seit Jahren und hat – ebenso wie Sachsen – seine Hausaufgaben gemacht.“
Martin Dulig, Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, pflichtete seinem Amtskollegen bei: „Sachsen und Brandenburg setzen sich gemeinsam für eine sichere Energieversorgung ein – die kann und wird es nur mit der Braunkohle geben, nicht ohne sie. Außerdem geht es auch um Wertschöpfung aus unserer Region: Die Braunkohle sichert in Sachsen und Brandenburg gegenwärtig – direkt und indirekt – tausende Arbeitsplätze.“
Beide Minister appellierten angesichts der Ankündigung Vattenfalls, die Braunkohlensparte verkaufen zu wollen, an das Unternehmen, schnellstmöglich Klarheit über die Zukunft der Braunkohle in der Lausitz zu schaffen. „Eine lange Phase der Unsicherheit ist weder der Belegschaft noch den Menschen in der Region zuzumuten. Wir erwarten, dass Vattenfall seinen Verpflichtungen bis zu einem möglichen Verkauf voll und ganz gerecht wird. Insbesondere darf es in der Phase der Verkaufsverhandlungen zu keiner Beeinträchtigung der eingeplanten Investitionen kommen“ unterstrich Gerber.
Dr. Hartmuth Zeiß, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe Mining AG und der Vattenfall Europe Generation AG versicherte: „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, dass die Klarheit, die alle Beteiligten zu Recht fordern, schnellstmöglich hergestellt wird.“ Der Wunsch nach rascher Klarheit dürfe jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass man realistisch bleiben muss. „Die Herauslösung einer ganzen Sparte aus einem verflochtenen Konzern und deren Übertragung an neue Eigentümer ist kein Prozess, der in wenigen Wochen vollzogen werden kann“, sagte Zeiß und ergänzte: „Richtig ist aber auch: Es ist nicht der erste Eigentümerwechsel in der deutschen Energiewirtschaft. Und es ist nicht einmal unser erster Eigentümerwechsel. Wir wissen also, wie so etwas professionell gestaltet und zum Erfolg geführt werden kann.“ Für diesen Erfolg werde das Unternehmen mit Nachdruck arbeiten.
Den Ländern Brandenburg und Sachsen dankte Zeiß für Ihr Engagement zugunsten der Braunkohle. „Es ist gut, solche Partner an seiner Seite zu wissen.“
Foto: Die Barbarafeier findet traditionell in der Stadthalle Cottbus statt (Foto: Alexandru Giurca)
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) fordert weitere Kohlendioxid-Einsparungen von den Betreibern von Kohlekraftwerken. Bis 2020 sollten diese ihre CO2-Emissionen mindestens um 22 Millionen Tonnen reduzieren. Umgerechnet würde dies das Aus für grob gerechnet acht alte Braun- und Steinkohlemeiler bedeuten.
„Statt nationaler Alleingänge brauchen wir mehr internationale Zusammenarbeit“, meinte BDI-Geschäftsführer Kerber. Denn der CO2-Ausstoß werde gar nicht verringert, sondern durch das europäische Emissionshandelssystem bloß verlagert. „Ausländische, oft weniger effiziente Kohlekraftwerke übernehmen zu 95 Prozent die Erzeugung der abgeschalteten heimischen Kraftwerke“, betonte Kerber. Das Argument von der reinen Verlagerung der Emissionen hatte Gabriel selbst noch vor wenigen Tagen in einer Auseinandersetzung mit Greenpeace gebraucht.
Der BDEW verwies darauf, dass die Energiebranche bereits „erhebliche Vorleistungen“ für das Erreichen der Klimaziele erbracht hat. Weitere energiepolitische Eingriffe müssten daher „eingebettet werden in die zukünftigen Perspektiven des Strommarktes“. Ohne den notwendigen Gesamtrahmen gebe es „keinen Spielraum für weitere einseitige Vorleistungen der Kraftwerksbetreiber, erklärte der Branchenverband.
Der BDI beruft sich mit seinen Aussagen auf eine Studie, die er bei der Beratungsfirma r2b energy consulting und dem Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut in Auftrag gegeben hat. Der Experteneinschätzung zufolge würde der Strompreis bis 2020 um knapp sieben Euro pro Megawattstunde steigen, wenn Kohlekraftwerke mit einer Leistung von rund zehn Gigawatt Leistung stillgelegt würden. Dabei drohe der Verlust von 74.000 Arbeitsplätzen. Betroffen wären vor allem besonders energieintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Quellen: BDI, BDEW
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